Auf den Grundlagen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verfügungen der Agentur für Arbeit, den Bundes- und Landesministerien und den örtlichen Trägern der Grundsicherung sowie den Sozialämtern unterstützen wir Ihre Projektvorhaben und initiieren Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung. 

Ziel ist, die Verknüpfung von Projektideen im öffentlichen Interesse mit der Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu kombinieren. Wir übernehmen sowohl die Trägerschaft als auch die Projektsteuerung nach ihrem Wunsch und Bedarf. Langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Strukturförderungsmaßnahmen (SAM) setzen wir aktuell für die Umsetzung von Projekten zur Schaffung zusätzlicher temporärer Arbeitsgelegenheiten (z. B. 1 €-Job ) und längerfristiger sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten (z.B. Kommunalkombi) ein.

Sie haben Projektideen, in denen Arbeitsförderungsmaßnahmen denkbar sind? Dann lassen Sie uns gemeinsam darüber sprechen.

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