Geförderte Berufsausbildung
Ausbildungsplatzprogramm Ost 2008 / Landesergänzungsprogramm 2008
Im Rahmen des Ausbildungsplatzprogramms Ost 2008 werden bis zu 7000 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche aus den neuen Ländern gefördert, die unmittelbar vor Maßnahmebeginn bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. bei den Trägern der Grundsicherung nach SGB II als noch nicht vermittelte Ausbildungsplatzbewerberinnen- und –bewerber gemeldet sind.
Für Sachsen – Anhalt werden aus diesem Programm 1.153 zusätzliche Ausbildungsplätze finanziert, die durch das Landesergänzungsprogramm um weitere 400 Plätze aufgestockt werden.
Gefördert wird die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Mit den Partnern der Ausbildung wird das gemeinsame Ziel verf
olgt, den aktuellen Anforderungen des regionalen sowie auch des allgemeinen Arbeitsmarktes zu entsprechen, um somit eine qualifizierte Ausbildung in den einzelnen Ausbildungsberufen zu sichern. Voraussetzung für die Teilnahme am o. g. Programm ist, dass der jugendliche Bewerber seinen Hauptwohnsitz in Sachsen – Anhalt hat, unter 25 Jahre ist und bei der Bundesagentur für Arbeit/Berufsberatung gemeldet ist.

Die Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt grundsätzlich über die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit.
Die Ausbildung erfolgt in dualer Form, d. h. die Theorie findet an den jeweiligen Berufsbildenden Schulen in Sachsen – Anhalt statt, für die praktische Ausbildung werden Unternehmen aus der Region akquiriert, die bereit sind, über ihren eigenen Bedarf auszubilden und auch mindestens einen eigenen Azubi, unter Ausbildungsvertrag, beschäftigen.
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