Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung

 

© XxJUDGExX/pixelio.de Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE)

Die BaE ist eine außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahme nach § 241, Abs. 2, 3. Buch SGB III. Hier finden Jugendliche Betreuung, die auf Grund von Lernbeeinträchtigungen oder sozialer Schwierigkeiten einer besonderen Unterstützung bedürfen.

 

© S.Hoschlaeger/pixelio.de Durch ihre Teilnahme in dieser Maßnahme sollen sie einen erfolgreichen Berufsabschluss erzielen oder ggf. in eine betriebliche Ausbildung vermittelt werden. Während der Ausbildung findet die praktische Unterweisung und Anwendung in unseren eigenen Werkstätten statt und wird durch Betriebspraktika in Kooperationsunternehmen vertieft und ergänzt. Neben dem Besuch der Berufsbildenden Schule unterstützen wir © S.Hoschlaegel/pixelio.de die Auszubildenden bei der Aufarbeitung des Lernstoffs und fördern die Allgemeinbildung. Bei der Bewältigung von persönlichen und sozialen Problemen stehen wir hilfreich zur Seite.

 

Über die Voraussetzungen zur Teilnahme an einer BaE – Ausbildung entscheidet die Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit.




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